Kostenaufteilung

Leistungen der Genossenschaft

Die Genossenschaft installiert im Haus eine Übergabestation, die die Wärme vom Nah- wärmenetz in den Haushalt überträgt, legt die Versorgungsrohre bis zur Übergabestation und schließt sie an das Nahwärmenetz an. Im Anschluss sind maximal 10 Meter Leitung ab Grundstücksgrenze bis zum Gebäude sowie maximal 5 Meter Leitung innerhalb des Gebäudes mit bis zu 8 (2x 4) Bögen enthalten; ebenso der Durchbruch der Außenwand (Kernbohrung) und deren Verschließen.

 

Diese Leistungen sind mit dem Genossenschaftsanteil von 3.000,- Euro abgegolten.

 

Weitere Mauerdurchbrüche im Gebäude gehen zu Lasten des Eigentümers.

 

Update Oktober 2013: Aufgrund der Förderrichtlinien verzichtet die Genossenschaft auf die Verrrechnung zusätzlicher Leitungsmeter und sämtlicher anderer Hausanschlusskosten.

Pflichten des Eigentümers

Von der Grundstücksgrenze bis zum Haus ist ein Graben von 50 cm Breite (für zwei UNO Rohre) und 80 cm Tiefe zu öffnen; wird nur ein DUO Rohr verlegt, genügt eine Grabenbreite von 33 cm. Direkt am Haus ist der Graben auf einer Länge von 1,5 m in 1 m Breite zu öffnen, um die Kernbohrung zu ermöglichen. Direkt an der Grundstücksgrenze ist der Graben für den Anschluss an die tiefer verlegte Hauptleitung bis auf eine Tiefe von 120 cm zu öffnen.

Der Graben muss eine Woche vor dem Anschlusstermin fertig sein!

Nach dem Einbau der Wärmeleitung ist der Graben wieder zu verfüllen und zu verdichten und die Oberfläche wieder herzustellen.

Etwa 1 bis 2 m3 Aushub bleiben übrig und sind anderweitig unterzubringen.

Evtl. anfallende Durchbrüche (z.B. Grundstücksmauer oder Innenwände) sind zu öffnen und nach Einbau der Leitung wieder zu verschließen.

Die über 10 Meter Leitungslänge hinaus gehenden Meter außerhalb des Gebäudes sowie die über 5 Meter hinaus gehenden Meter im Gebäude trägt der Eigentümer (Kosten: ca. 100 Euro/Meter). *

Der Anschluß der Übergabestation an die Heizungsanlage (Sekundärseite) ist von einem Fachbetrieb auszuführen und zu bestätigen.

 

Die Stilllegung und der Abbau der Altanlage sowie deren Weiterverkauf bzw. Entsorgung liegen in Verantwortung des Grundstückseigentümers.

 

Hier ist mit Kosten zwischen ca. 1.500,- bis ca. 3.000,- Euro zu rechnen.

 

*) Update Oktober 2013: Aufgrund unserer Förderrichtlinien verzichtet die Genossenschaft auf die Verrrechnung zusätzlicher Leitungsmeter und sämtlicher anderer Hausanschlusskosten.